Satzung

Satzung des Musikverein Lindern e.V.

Die Satzung des Musikverein Lindern e.V. regelt die Grundlagen des Vereinslebens, die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisation und Führung des Vereins.

§ 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Musikverein Lindern e.V. und ist im Vereinsregister eingetragen. Der Sitz des Vereins ist 49699 Lindern. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Zweck des Vereins

Der Verein hat den Zweck, die Blasmusik zu pflegen und zu fördern. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 3 – Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, die Ziele des Vereins zu unterstützen. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

§ 4 – Beiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 5 – Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vorstand

§ 6 – Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

§ 7 – Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart sowie weiteren Beisitzern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.


Die vollständige Satzung kann beim Vorstand angefordert werden.

Kontakt: musikverein-lindern@outlook.de